Bei Neubauten bereits zur Pflicht geworden, müssen bestehende Wohnbauten spätestens bis zum 31.12.2016 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Die Landesbauordnung NRW sieht für alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtweg dienen, mindestens einen Rauchwarnmelder vor. Generell empfehlenswert ist die Installation von
Rauchwarnmeldern in allen Räumen einer Wohnung, ausgenommen sind hier Küche und Badezimmer.
Wir garantieren Ihnen eine normgerechte Planung sowie den Einbau, Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern durch unsere nach DIN 14676 geprüften Fachkräfte für Rauchwarnmelder.
Sicherheit muss nicht immer teuer sein - entscheiden Sie sich schon heute für die Installation von Rauchwarnmeldern durch unseren Betrieb. mehr...