Seit dem 01.04.2013 gilt in NRW die Rauchmelderpflicht.
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Besser noch alle Wohn- und Hobbyräume, Heizungs- und Werkräume sowie der Keller und der Dachboden mit je einem Rauchwarnmelder zu versehen. Dieser muss so angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Der Eigentümer muss spätestens bis zum 31.12.2016 seiner Verpflichtung nachgekommen sein und oben genannte Räume mit Brandmeldern ausgestattet haben.
Anforderungen an Rauchmelder und deren Montage sind in der Produktnorm für Rauchwarnmelder DIN 14604 und der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 geregelt.
Für die fachmännische Installation von Rauchmeldern nach DIN 14676 ist ein Nachweis der Fachkompetenz der Dienstleistungserbringer erforderlich. Rauchwarnmelder sollten daher nur von geschulten Elektrofachkräften mit dem Zertifikat "Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676" installieren und gewartet werden.