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Rauchmelder-Installation und Wartung in Datteln

Jährlich brechen in Deutsch­land nahezu 200.000 Brände aus. Rauch­melder sind wichtig, da man ins­beson­dere nachts in den Tief­schlaf­phasen nicht von einem Brand­geruch geweckt wird. Als erfah­rene Elektriker installieren und warten wir Ihnen Rauch­melder und Brand­melde­anlagen in der Region Datteln.

Rauchmelder retten Leben

Wo muss ein Rauchmelder installiert werden?

Die Rauchmelderpflicht gilt bundesweit mit einzelnen lokalen Unter­schieden - je nach Bundes­land, die Mindest­anzahl wird durch die jeweilige Landes­bau­ordnung festgelegt. Die Faust­regel besagt, dass ein Rauch­melder für einen ca. 60 qm großen Raum aus­reichend ist, außer wenn es dieser durch Teilwände, Raum­trenner bzw. große Möbel­stücke unter­brochen ist oder eine L-Form aufweist. Bei solchen Räumen sollten im Zweifel dann immer zwei Rauch­melder angebracht werden.

Generell ist für die Installation von Rauch­warn­meldern der Eigen­tümer einer Immobilie zu­ständig. Es ist in den einzelnen Landes­bau­ordnungen der einzelnen Bundes­länder unterschiedlich geregelt, wer für die Wartung zu­ständig ist. Zudem kann auch in Miet­ver­trägen geregelt sein, wer für die Installation und War­tung der Rauch­melder zuständig ist.

Schlaf-, Kinder-, Arbeits- und Wohnzimmer sollten mit Rauch­warn­meldern ausgerüstet werden. Zudem müssen auch die dazu­gehörigen Flur­räume bestückt werden, die in diese Aufent­halts­räume hinein- bzw. dort hinausführen.

Für spezielle Räume, in denen öfter etwas Dampf oder Staub ent­steht, wie zum Bei­spiel Küchen, Bade­zimmer oder Werk­stätten, emp­fiehlt es sich einen Rauch­melder mit Stumm­schaltung oder einen Wärme- bzw. Hitze­melder zu instal­lieren. Zudem emp­fehlen wir bei Kaminen, Öfen oder Gas­thermen auch immer einen Kohlen­monoxid­melder zu installieren. Alle Geräte sollten ein Mal im Jahr über­prüft werden.

Rauchmelder sollten immer lt. Bedienungs­anleitung instal­liert werden. Dabei sollten Sie besten­falls immer in der Mitte der Zimmer­decke, stets waa­ge­recht und nicht in der Nähe von Lampen, Balken oder an einer zugi­gen Stelle installiert werden. Es ver­steht sich von selbst, dass sie nie durch Schrän­ke zugestellt oder mit Farben über­strichen werden dürfen, weil sonst die Funk­tion beeinträchtigt wird.

Rauchwarnmelder von Rademacher
Rauchmelder von Rademacher

Wartung und Überprüfung von Rauchmeldern

Bei einer Wartung handelt es sich um eine vorsorgliche Maß­nahme, die einen möglichen Ausfall der Rauch­melder ver­hindern soll und somit die Lang­lebig­keit des Gerätes sicher­stellt. Wie häufig eine Über­prüfung durch­geführt werden muss, können Sie der Bedienungs­anleitung des Rauch­melders ent­nehmen - in der Regel ist von einer War­tung pro Jahr aus­zugehen. Ein einfaches Nach­sehen, ob die Batterie leer ist und der Rauch­melder noch blinkt, reicht dafür nicht aus.

Es ist empfehlenswert, diese lebenswichtige Über­prüfung jährlich von einem Fach­betrieb durch­führen zu lassen. Ein Fach­mann weiß, auf welche Aspekte zu achten ist und hat darüber hinaus die Mög­lich­keit, bei jedem Rauch­melder einen Feuer- bzw. Rauch­alarm zu simulieren, um das Gerät korrekt und realitäts­nah zu testen.

Zuständig für die Kontrolle und regel­mäßige Wartung der Rauch­melder ist - in aller Regel - der Haus- oder Woh­nungs­eigen­tümer; er kann diese Verant­wortung jedoch - sofern vor­handen - auf den Mieter übertragen. Die jeweils verant­wortliche Person haftet, wenn bei einem Brand oder bei Rauch­ent­wicklung der Rauch­melder seinen Dienst versagt. Aus­nahme: Es kann die regel­mäßige Prüfung durch einen Fach­betrieb nach­gewiesen werden.

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Für Installation und Überprüfung von Rauchwarnmeldern sind wir Ihr professioneller Ansprechpartner!

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